Unerlaubte präoperative Verwendung von Medizinprodukten

Laut Angaben dieser Hintergrundinformationen sind zahlreiche Präparate für die präoperative Anwendung nicht für den Einsatz als Hautdesinfektionsmittel zugelassen – dabei handelt es sich um Produkte, die für den Einsatz als Mehrzweckdesinfektionsmittel und -reiniger für harte Oberflächen hergestellt wurden und bestimmt sind. Sie zeigen, dass diese gefährlichen Kosteneinsparungen in diesem speziellen Umfeld durch Launen der Gesetzgebung zulässig sind und dass diese Vorrang vor der Patientensicherheit haben können.

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